Ermittlungen an einer Schule sind nicht die Regel in einer Detektei, können aber aus verschiedenen Gründen in Auftrag gegeben werden. Richten sich die Verdachtsfälle gegen Schüler, wird erst einmal das Gespräch mit den Eltern gesucht, danach die Sache an das Jugendamt übergeben. Bei Verdachtsmomenten gegen eine Lehrkraft hingegen könnte durchaus manches Elternpaar darauf kommen, einen Detektiv ans Werk zu schicken.
Es handelt sich um Fälle von Unzucht mit Minderjährigen und/oder Schutzbefohlenen. Haben die Eltern den Verdacht, dass sich Sohn oder Tochter mehr als üblich mit einer Lehrkraft angefreundet haben, dass eine Beziehung besteht, können sie diesen Verdacht nicht laut äußern, ohne sich einer Verleumdung schuldig zu machen, falls sich die Vermutung als unbegründet herausstellt. Die Ermittlungen eines Detektivs sind hier die Absicherung, das Treiben des Lehrers beenden zu können. In vielen Fällen ist es Fakt, dass sich die Jugendlichen wirklich verliebt haben. Nur sehr selten ist die Lehrkraft voller ähnlicher Gefühle; meist ist es Tatsache, dass sie die Abhängigkeit der Schüler ausnutzen, um sich, in was auch immer, zu bestätigen. Die Eltern, die hier Ermittlungen in Auftrag geben, um dann handfeste Beweise den strafverfolgenden Behörden vorzulegen, haben vollkommen Recht, wenn sie mit aller Macht gegen ein solches Verhältnis sind.
Die Ermittlungen auf dem Schulgelände sind schwer und kaum zu verheimlichen, weil jede fremde Person sofort auffällt. Die Observierung muss also auch auf das private Leben der verdächtigen Lehrkraft ausgedehnt werden. Ergeben die Ermittlungen, dass sicher der Lehrer hier wirklich schuldhaft verhalten hat, ist dies das Ende seiner Karriere; er wird nicht nur strafrechtlich belangt, sondern auch aus dem Schuldienst entlassen.
